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(BMV)

Bundesministerium für Verkehr

Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II – Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität

BAnz vom 05.12.2025

Förderschwerpunkte:

Die Maßnahmen des BMV im Rahmen der zweiten Phase des NIP zielen darauf ab, Mobilität mit Wasserstoff- und Brennstoffzellen weitestmöglich wettbewerbsfähig im Markt zu etablieren. Dies umfasst fahrzeugseitige Technologien und Systeme ebenso wie die jeweils notwendige Betankungsinfrastruktur, auch um einen substanziellen Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten zu können.

Das BMV verfolgt mit der Förderung der Wasserstoff- und Brennstoffzellenmobilität komplementär zu den Programmen der Elektromobilität mit Batterie sowie weiteren Maßnahmen zur Einführung alternativer Antriebe und regenerativer Kraftstoffe einen technologieoffenen Ansatz.

Gefördert werden Vorhaben im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie in Sonderanwendungen; in Abstimmung mit anderen Ressorts konzentriert das BMV seine Förderung von Projekten im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) dabei auf Maßnahmen der Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung. Als Orientierung für den Zuständigkeitsbereich des BMV dient auch die Skala des sogenannten Technologie-Reifegrads (Technology Readiness Level – TRL) zur Bewertung des Entwicklungsstands von neuen Technologien. Vorhaben, deren Entwicklungsziel die Erreichung eines TRL
von fünf bis acht entspricht, werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie bevorzugt gefördert.

Frist zur Einreichung von Anträgen:
Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens des NIP Phase II, mithin bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
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