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(BMWK)

Förderrahmen zur Umsetzung von Ziffer 35c im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung

Titel: Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie und industrieller Lieferketten

Bundesanzeiger vom 18.08.2023

Förderschwerpunkte:

Aktuell erlebt die Fahrzeugbranche enorme Umbrüche. Ein Strukturwandel ist zu bewältigen, der sich über längere Zeit hinziehen wird. Die Herausforderungen und Möglichkeiten sind vielfältig und erfassen nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern in großem Maße auch die Produktion. DigitalisierungIndustrie 4.0, Automatisierung und Vernetzung verändern Produktionsprozesse, Geschäftsmodelle und Mobilitätsdienstleistungen. Die Nutzung von Daten spielt in all diesen Bereichen eine zunehmende Rolle und ein neuer Blick auf die Zusammenarbeit über Unternehmensgrenzen hinweg ist notwendig. Dabei werden die Produkte selbst immer digitaler: Weg vom Steuergerät hin zu zentralen Rechnerarchitekturen, automatisiertes und vernetztes Fahren, Optimierung des Energieverbrauchs, usw. Das erfordert neue Produkte und Kompetenzen im Unternehmen.

Die Bundesregierung hat daher im Konjunkturpaket vom Juni 2020 einen milliardenschweren Betrag für Investitionen der Fahrzeughersteller und Zulieferer vorgesehen. Das gibt einen starken Investitionsimpuls, um eine nachhaltige und schnelle und technologieoffene Transformation der Fahrzeugbranche in Gang zu setzen. Hierfür sind Investitionen in neue Konzepte und Verfahren, neue Produkte, Qualifizierung und Produktionsanlagen notwendig.

Alle relevanten Förderrichtlinien unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Industrie/zukunftsinvestitionen-fahrzeughersteller-zulieferindustrie.html

Frist zur Einreichung von Anträgen:

Eingereichte Projektskizzen werden zu den Stichtagen 31.08., 31.10. und 31.12.2023 bewertet.