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(BMWi)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Titel: Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität

Bundesanzeiger vom 26.03.2021

Förderschwerpunkte:

Feldversuche unter Alltagsbedingungen liefern wichtige Erkenntnisse bezüglich der Optimierbarkeit technologischer Lösungen, Umsetzbarkeit rechtlicher Rahmenbedingungen, Wirtschaftlichkeit der Elektromobilität sowie der Reduktion der CO2-Emissionen, des Ressourcen- und Energiebedarfs und der lokalen Umweltbelastungen des Straßenverkehrs und der Potentiale zur Unterstützung der Energiewende. Die Erprobung der Elektro- und Plug-In-Hybrid-Antrie­be und die Einbindung der Elektromobilität in das Energiesystem im realen Betrieb gibt Aufschlüsse hinsichtlich Technologiereife, Wirtschaftlichkeit und Nutzerakzeptanz und leistet damit einen wichtigen Beitrag für ihre zielgerichtete Weiterentwicklung. Da Elektroantriebe aufgrund ihrer lokalen Emissionsfreiheit vor allem in Städten einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität leisten, sind ausdrücklich Vorhaben erwünscht, die städtebauliche und stadtplanerische Aspekte (insbesondere des Straßenraums) berücksichtigen und Verbindungen zu umweltorientierten multimodalen Verkehrskonzepten aufweisen.

Die Förderung fokussiert insbesondere auf Segmente mit bisher eingeschränkter Marktverfügbarkeit und auf Anwendungsbereiche, in denen noch erhebliche Erkenntnisgewinne zu erwarten sind. Hierzu zählen schwerpunktmäßig Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie sektorübergreifende Anwendungen u. a. im Logistikbereich, insbesondere im straßengebundenen Güternah- und -regionalverkehr. Neben batterieelektrischen Antrieben können dabei auch Fahrzeuge mit einer Energieversorgung über Oberleitungen zum Einsatz kommen.

Frist zur Einreichung von Anträgen:

Das Antragsverfahren läuft über zwei Stufen ab. In der Ersten werden Projektskizzen beurteilt, in der Zweiten – nach Aufforderung – ein förmlicher Förderantrag. Für die jeweilige Förderrunde können Projektskizzen bis zum 30. April des Jahres bzw. bei separaten Förderaufrufen bis zum darin genannten Stichtag eingereicht werden. Die Laufzeit ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Weitergehende Informationen:  https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/F/foerderrichtlinie-elektromobilitaet.pdf?__blob=publicationFile&v=4