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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Titel: Bekanntmachung der Förderrichtlinie von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen des „Innovationsprogramm Straße“
Bundesanzeiger vom 28.11.2023
Förderschwerpunkte:
Hauptziel des „Innovationsprogramm Straße“ ist es, durch die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) Erkenntnisfortschritte zu erlangen, die dazu beizutragen, das System Straße leistungs- und zukunftsfähig zu gestalten.
Als zentrale Innovationsfelder werden in der Gesamtprogrammatik die „Sichere und verlässliche Straße“, die „Intelligente Straße“ sowie die „Nachhaltige Straße“ identifiziert. Diesen Innovationsfeldern werden in der Gesamtprogrammatik Unterziele zugeordnet. Mit der Förderung ist auch das Ziel verbunden, neben staatlichen und nicht-staatlichen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und sonstigen Organisationen mit FuE-Kompetenz auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu vernetzen, zu unterstützen und zu ermutigen, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und auf den Markt zu bringen.
Aus den strategischen Programmzielen werden für die aktuelle Förderperiode folgende Zieldimensionen abgeleitet:
– Stärkung der Innovationskraft,
– Erschließung und Erweiterung von Fähigkeiten innovativer Technologien in den Innovationsfeldern „Sichere und verlässliche Straße“, „Intelligente Straße“ sowie „Nachhaltige Straße“,
– Verbesserung der Vernetzung von Industrie und Forschung.
Weitergehende Informationen:
Das Innovationsprogramm Straße unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für eine sichere, intelligente und nachhaltige Straßeninfrastruktur. Die Antragstellung richtet sich nach den jeweils geltenden Förderbedingungen und Einreichungsmöglichkeiten des Fördergebers.
Status: Förderrichtlinie gültig; aktuelle Einreichungsmöglichkeiten beim Fördergeber prüfen
Laufzeit der Förderrichtlinie: bis 30. Juni 2027
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/q9IVjeb1m2JhjamEa7l?0