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(BMWi)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Titel: Investitionsprogramm zur Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie

Bundesanzeiger vom 26.03.2021

Förderschwerpunkte:

Gegenstand der Förderung sind Zuschüsse für Investitionsvorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft der Fahrzeug- und Zulieferindustrie, die über den Einsatz neuer (digitaler) Technologien, Verfahren und Anlagen, zu innovativeren Produkten und Dienstleistungen, zu effizienteren und/oder nachhaltigeren Produktionsformen und zu flexiblen Wertschöpfungsnetzen führen sowie auf diese Zukunftsinvestitionen bezogene flankierende Vorhaben.

Folgende Vorhaben werden gefördert:
a) Investitionen in die Erweiterung und Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen (z. B. Erwerb von Maschinen und Geräten inklusive der für den Betrieb notwendigen Soft- und Hardware)
b) Flankierende Investitionen für den Aufbau von Unternehmenskompetenzen (z. B. in Form vorhabenbegleitender Beratungs-, Mitarbeiterqualifizierungs- bzw. Anpassungsmaßnahmen)

Frist zur Einreichung von Anträgen:

Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2024 befristet. Anträge auf Investitionszuschüsse können laufend bis zum Ende der
Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie gestellt werden.

Weitergehende Informationen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/foerderrichtlinie-investitionsprogramm-modernisierung-der-produktion-fahrzeughersteller-und-zulieferindustrie.pdf?__blob=publicationFile&v=6