Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Titel: Investitionsprogramm zur Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie
Bundesanzeiger vom 26.03.2021
Förderschwerpunkte:
Gegenstand der Förderung sind Zuschüsse für Investitionsvorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft der Fahrzeug- und Zulieferindustrie, die über den Einsatz neuer (digitaler) Technologien, Verfahren und Anlagen, zu innovativeren Produkten und Dienstleistungen, zu effizienteren und/oder nachhaltigeren Produktionsformen und zu flexiblen Wertschöpfungsnetzen führen sowie auf diese Zukunftsinvestitionen bezogene flankierende Vorhaben.
Folgende Vorhaben werden gefördert:
a) Investitionen in die Erweiterung und Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen (z. B. Erwerb von Maschinen und Geräten inklusive der für den Betrieb notwendigen Soft- und Hardware)
b) Flankierende Investitionen für den Aufbau von Unternehmenskompetenzen (z. B. in Form vorhabenbegleitender Beratungs-, Mitarbeiterqualifizierungs- bzw. Anpassungsmaßnahmen)
Frist zur Einreichung von Anträgen:
Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2024 befristet. Anträge auf Investitionszuschüsse können laufend bis zum Ende der
Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie gestellt werden.