• Technologiespezifische Förderungen
  • Deutschland

Webseite Bundesministerium für Bildung und Forschung

(BMBF)

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Titel: Internationale Projekte zum Thema grüner Wasserstoff

Bekanntmachung vom 17.03.2021

Förderschwerpunkte:

Wasserstofftechnologien bieten ein erhebliches industriepolitisches Potenzial und sind zugleich von zentraler Bedeutung bei der Erreichung der deutschen sowie europäischen Klimaschutzziele. Damit grüner Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien ein zentraler Bestandteil der nationalen Dekarbonisierungsstrategie werden kann, bedarf es nachhaltiger Innovationen entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette von der Erzeugung über die Speicherung, die Logistik und den Transport bis hin zur Anwendung, beispielsweise in der Industrie und im Schwerlastverkehr.

Handlungsfelder:

  • Grundlagenforschung zum besseren Verständnis grundlegender Wirkzusammenhänge und Prozesse, etwa im ­Bereich Elektrochemie, Photokatalyse sowie Speichertechnologien und -medien,
  • Material- und Verfahrensforschung sowie Komponentendesign, beispielsweise für zukunftsweisende Katalysatoren, Elektroden, Membranen einschließlich fortschrittlicher Verfahren zur automatisierten Identifizierung, Klassifizierung und Verifizierung neuartiger Materialien mittels Hochdurchsatzverfahren,
  • Fragen zur fortschrittlichen (System-)Modellierung, Fertigungs- und Verfahrensdesign insbesondere zur Steigerung der Kosteneffizienz,
  • Systemintegration von Grünem Wasserstoff in sektorenübergreifenden Energiesystemen und Wertschöpfungs­ketten,
  • Regulatorische, wirtschaftliche und sozioökonomische Rahmenbedingungen der nationalen und internationalen Wasserstoffwirtschaft inkl. Fragestellungen zu Sicherheits- und Regulierungsanforderungen, Umweltauswirkungen, geeigneten Finanzierungs- und Investitionsmodellen und -instrumenten sowie energiepolitischen und geostrategischen Betrachtungen.

Frist zur Einreichung von Anträgen:

Diese Förderbekanntmachung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Laufzeit dieser Förderbekanntmachung ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens seiner beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO bzw. der De-minimis-Verordnung zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024, befristet.

Weitergehende Informationen: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3490.html