Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Titel: Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe
Bundesanzeiger vom 27.05.2021
Förderschwerpunkte:
Die Förderung durch das BMVI im Rahmen dieser Förderrichtlinie erfolgt zu Entwicklungstätigkeiten insbesondere, aber nicht ausschließlich mit folgenden Schwerpunkten:
– Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben zur Erzeugung flüssiger und gasförmiger Biokraftstoffe
– Kopplung von Anlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen mit Anlagen zur Herstellung strombasierter Kraftstoffe
– Erprobung von biotechnologischen Verfahren zur Herstellung von Kraftstoffen
– Entwicklung von CO2-negativen Kraftstoffen
– Optimierung bereits existierender Produktionsverfahren
– Produktionsverfahren und Weiterentwicklung von eFuels
– Tests mit innovativen Elektrolysetechnologien
– Erprobung von Technologien zur Aufbereitung von Kohlenstoffquellen zur Nutzung für die Kraftstoffherstellung
Frist zur Einreichung von Anträgen:
Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlagen, der De-minimis-Verordnung und der AGVO zuzüglich einer Übergangsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024 befristet.
In der ersten Verfahrensstufe können kontinuierlich Projektskizzen in elektronischer Form über easy-Online eingereicht werden. Die Begutachtung der Skizzen erfolgt grundsätzlich zu den Stichtagen 31. März und 30. September eines Jahres.
Weitergehende Informationen: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/38XPubcBPIC1JIZQXBc?0